Wasser aus Gewässern zu entnehmen bleibt verboten
Stadt Ulm
📍 Deutschland
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Beschreibung
Ob mit Pumpen, Eimern oder Gießkannen – aus oberirdischen Gewässern, wie Flüssen, Bächen, Seen und Quellen darf in Ulm weiterhin kein Wasser entnommen werden. Die Stadt Ulm als Untere Wasserbehörde verlängert die Regel, die zunächst bis Ende August angesetzt war, bis 30. September 2026. Die Maßnahme ist notwendig, um die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässer bei der andauernden Trockenheit zu schützen. Weiter
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